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22 Mai 2017 /
Veranstaltungen
Die ADEM bedauert den Ausgang der Abstimmung im Kanton Bern vom 21. Mai 2017 betreffend die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen.
Unbegleitete Minderjährige

Das Berner Stimmvolk sagte am Sonntag 21. Mai nein zu einem Kredit, der die Kosten für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen (MNA), die über die Globalpauschale des Bundes hinausgehen, abgedeckt hätte. Der entsprechende Kredit von 105 Millionen Franken für vier Jahre wurde mit rund 54 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

Die ADEM bedauert den Ausgang der Abstimmung. Es stellen sich nun verschiedene Fragen bezüglich der Qualität der Betreuung der MNA und damit auch zur Gewährleistung ihrer Rechte. Der Ausgang der Abstimmung vom Sonntag stellt die Fortführung der vom Kanton Bern ergriffenen Schutz- und Unterstützungsmassnahmen in Frage.

Der Kanton Bern verfügt seit einigen Jahren über spezielle Strukturen für MNA. Mit der Mandatsübertragung an die Zentrum Bäregg GmbH machte der Kanton Bern einen wichtigen Schritt. Erstmals beauftragte ein Kanton eine spezialisierte Kindsschutzorganisation für die Unterbringung und Betreuung sämtlicher MNA. Dies gilt es zu unterstützen, denn unbegleitete Minderjährige sind eine der verletzlichsten Kindergruppen. Sie bedürfen besonderer Schutz- und Unterstützungsmassnahmen, welche von professioneller Seite angeboten werden müssen.

Die Notwendigkeit für den Kredit ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Globalpauschale des Bundes für eine adäquate Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen nicht ausreicht. So haben Ende 2016 alle Kantone eine gemeinsame Forderung an den Bund gestellt, die noch pendent ist. Mit der Beauftragung einer einzigen Organisation zur Unterbringung der MNA zeigte sich der Kanton Bern progressiv und handelte im Sinne dieser besonders verletzlichen Gruppe von Flüchtlingen. Die grosse Mehrheit dieser Jugendlichen wird aufgrund der Konflikte in ihren Herkunftsländern über längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz bleiben, es ist daher im Sinne der Kantone und der Gesellschaft, diesen Kindern und Jugendlichen eine angemessene Betreuung zu teil kommen zu lassen und ihnen die schulische, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen.

Die ADEM ist sehr besorgt und hofft, dass so schnell wie möglich langfristige Lösungen gefunden werden, um eine adäquate Unterbringung und Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Rechte der MNA aus der Kinderrechtskonvention müssen gewährleistet sein und die Empfehlungen der SODK müssen dringend umgesetzt werden.

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