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07 Dezember 2017 /
Aktuelles
2017 ADEM Tagungsresolution
Unbegleitete Minderjährige

Anlässlich der Nationalen Fachtagung „Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ vom 7. Dezember 2017 formulieren die organisierenden Partnerorganisationen Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) und der Verbund der Schweizer Ambulatorien „Support for Torture Victims“ folgende Forderungen zur adäquaten Begleitung und Versorgung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen:

Alle Kinder und Jugendlichen, auch geflüchtete,haben unveräusserliche Rechte. Diese Rechte sind in der durch die Schweiz 1997 ratifizierten UN - Kinderrechtskonvention sowie in den weltweit geltenden Menschenrechten verankert.

1. Geflüchtete    Kinder    und    Jugendliche    haben    das    Recht    auf    eine adäquate Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Zugang zu spezialisierten Psychotherapie - angeboten. Viele der Geflüchteten haben im Herkunftsland und auf der Flucht durch Gewalt und  Zwang  physische  und  psychische  Verletzungen erlitten,  die  für  das  weitere  Leben  eine grosse Herausforderung darstellen. Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung, um zum richtigen Zeitpunkt die passende medizinische Behandlung zu erhalten. Ein frühes Screening durch psychiatrisch - psychologisches  Fachpersonal  kann persönliches  Leid  und  gesellschaftliche  Folgekosten  reduzieren.  Um  den  reibungslosen  Ablauf  und  die  Wirksamkeit  dieses Screenings   sicherzustellen,   müssen   professionelle   Dolmetschende mit   transkulturellen Kompetenzen  vergütet  werden können.  Ausserdem müssen gendergerechte Therapieformen eingesetzt   werden,   welche  das   Besprechen   von   Tabuthemen,  wie   z.B.   unmenschliche Behandlung  oder  sexuelle  Gewalt, ermöglichen.  Erst  wenn  die  geflüchteten  Kinder  und Jugendlichen   verständliche   Informationen über   die   eigene   Gesundheit   erhalten,   das Gesundheitssystem  verstehen  und  Gesundheits
kompetenzen  aufbauen,  können  sie  durch integrative Therapieansätze körperlich und seelisch genesen.

2. Geflüchtete  Kinder  und  Jugendliche,  die  ohne  Begleitung  in  der  Schweiz  ankommen, haben  ab  dem  Zeitpunkt  ihrer  Registrierung  das  Recht  auf  Schutz  und  regelmässige Unterstützung  durch  ihren  Beistand.

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