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17 April 2017
Vor zwanzig Jahren, am 24.Februar 1997, hat die Schweiz die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Unbegleitete Minderjährige
Schutz des Kindes

In der Schweiz hatte die KRK ebenfalls eine bedeutende Wirkung. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Ratifizierung durch die Schweiz möchte die ADEM (Allianz für die Rechte der Migrantenkinder) die Rechte der Flüchtlingskinder in der Schweiz in den Mittelpunkt stellen, deren Anerkennung notwendig ist, aber nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Zu diesem Zweck wird die ADEM das ganze Jahr hindurch eine Folge von Artikeln herausgeben, die sich mit den spezifischen Rechten der Migrantenkinder und den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt.

Um diese Reihe von Berichten einzuleiten, möchte die ADEM mit einem Rückblick beginnen, in dem sie die Erfahrung und den Standpunkt von Rolf Widmer, dem Präsidenten des SSI und der Vereinigung TIPITI, vorstellt. Er beschäftigt sich seit dreissig Jahren mit Fragen des Asyls und Kindern in der Schweiz.

Gespräch mit Rolf Widmer

Mit Elodie Antony (SSI) und Lorène Métral (Terre des Hommes, Tdh)

Seit mehr als 40 Jahren entwickelt Rolf Widmer Wohn- und Betreuungslösungen für Kinder, die nicht in ihren eigenen Familien aufwachsen können. In diesem Interview erläutert er uns seine Ansichten über die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen in der Schweiz. Seine Meinung basiert auf seiner zehnjährigen Erfahrung als Mitglied der Leitung der Organisation für Asyl des Kantons Zürich (AOZ), gefolgt von fünfzehn Jahren Tätigkeit in der Direktion des Schweizerischen Instituts für Sozialdienst (SSI). Er ist zurzeit Präsident des SSI und der Organisation TIPITI.

"Es gibt nicht Flüchtlingskinder oder Kinder die legal oder illegal sind. Das Kind hat ein Recht auf seine Existenz und als Kind akzeptiert zu werden."

Vor 30 Jahren kamen die ersten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) aus Afrika in die Schweiz. Wie wurden sie aufgenommen?

In den 90er Jahren stellte sich die Frage der Betreuung der UMA nicht. Nur die Kantone Genf und Basel verfügten über eine Rechtsstruktur, die die spezifische Betreuung dieser Jugendlichen erlaubte. In den anderen Kantonen betrachtete man sie nicht als Kinder, sondern als Asylbewerber. Sie wurden in Zentren ohne besondere Überwachung und ohne angemessene Unterstützung untergebracht. Niemand war der Auffassung, dass diese jungen Flüchtlinge ohne Familie einer besonderen Aufmerksamkeit bedurften. Damals sprach man nicht von UMA. Was das Verfahren anbetraf, behandelte man die Flüchtlingskinder von Anfang an wie Erwachsene.

Was hat Sie an dieser Situation gestört?

Jedes Kind braucht eine individuelle Betreuung. Für mich gibt es keinen Unterschied zwischen fremden und einheimischen Kindern. Die UMA sollten als Kinder betrachtet werden und genauso behandelt werden wie die schweizerischen Kinder, zur Schule gehen und psychosoziale Unterstützung bekommen.

Können Sie uns die Geschichte der MNA in der Schweiz in den letzten 20 Jahren rekapitulieren?

Der Auslöser, der stark dazu beitrug, auf die Frage und das Phänomen der UMA aufmerksam zu machen, war der Konflikt in Ex-Jugoslawien, der 1992 begonnen hatte. Viele Kinder sind mit ihren Müttern dank humanitären Aktionen in die Schweiz gekommen. Von 1993 bis 1994 kamen dann auch UMA, die vor den Konflikten in Afrika flohen. Dadurch wurde zum ersten Mal eine eigene Abteilung innerhalb des AOZ in Zürich für die UMA eingerichtet, um diese Kinder aufzunehmen.