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Unterhaltszahlungen

Jedes Kind hat Anspruch auf materielle Unterstützung durch beide Eltern. Aus diesem Grund hat jeder Elternteil im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und seiner persönlichen Situation eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Kind.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes anerkennt diese Rechte und Pflichten (Art. 6 und 27); die Vertragsstaaten – also auch die Schweiz – haben sich dazu verpflichtet, das Inkasso von Alimenten und die Begleichung von Unterhaltszahlungen sowohl im In- wie auch im Ausland sicher zu stellen (Art. 27, Abs. 4 KRK). Diese gesetzliche Grundlage wird durch weitere internationale und nationale Rechtsmittel noch verstärkt (siehe Unsere ethischen Grundlagen).

Die Nichtbegleichung einer Unterhaltsverpflichtung ist oft Ausdruck eines tiefer greifenden Elternkonflikts über Fragen des Sorge- und Besuchsrechts (siehe auch die Rubriken Elterliche Rechte und Widerrechtliches Verbringen eines Kindes). Oft wird die dem Kind geschuldete Unterhaltszahlung nicht (mehr) geleistet, weil der «säumige» Elternteil den Kontakt mit seinem Kind verloren hat oder über die Art und Weise, wie das Besuchsrecht gehandhabt wird, schwer frustriert ist. Wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben, verschärfen geographische oder kulturelle Distanzen die Probleme, die mit der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen und der Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung verbunden sind. Wir sehen daher die Frage der Unterhaltszahlung nicht isoliert, sondern im Kontext der familiären Gesamtsituation, wobei wir insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung berücksichtigen.

Unsere Leistungen:

  • Wir liefern soziale, juristische und administrative Informationen zum Alimenteninkasso bei einem ausländischen Schuldner für ein Schweizer Kind oder umgekehrt;
  • Wir bemühen uns, dem Alimentenschuldner seine Verantwortung gegenüber seinem Kind bewusst zu machen und Zahlungsvereinbarungen zu treffen;
  • Wir klären die persönliche und finanzielle Situation des Alimentenschuldners ab, um seine Beweggründe besser zu verstehen;
  • Wir treten mit jedem Elternteil in Dialog, um so herauszuarbeiten, welcher Konflikt hinter der Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung steht, und eine gütliche Regelung ausserhalb langwieriger und mitunter wenig erfolgreicher offizieller Verfahren zu treffen;
  • Wir versuchen auf dem Weg des Dialogs oder der internationalen Familienmediation den abgebrochenen Kontakt wieder herzustellen.