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Unbegleitete Minderjährige

Die Konvention über die Rechte des Kindes besagt, dass ein Kind ohne Begleitung seiner Eltern oder eines anderen Rechtsvertreters Anrecht auf besonderen Schutz und humanitäre Hilfe hat, und dass die Staaten ein solches Kind schützen und ihm helfen müssen, seine Eltern oder andere Familienmitglieder ausfindig zu machen.

Die Schweizerische Stiftung des SSI setzt sich dafür ein, dass unbegleitete Minderjährige in Sicherheit bei ihren Familien leben können und dass für sie unverzüglich ein konkreter Lebensplan entwickelt wird.

Unsere Leistungen:

  • Wir suchen nach Familienangehörigen im Ausland und klären ab, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland möglich ist; 
  • Wir unterstützen Anträge auf Familienzusammenführung im Ausland oder in der Schweiz.
  • Wir setzen uns für eine Rückkehr in Würde ein; durch entsprechende Begleitmassnahmen wollen wir dem Jugendlichen eine Reintegration in seinem Heimat- oder einem Drittland ermöglichen.
  • Im Bedarfsfall, d.h. wenn der minderjährige Jugendliche aus objektiver Sicht nicht in sein Heimatland bzw. ein Drittland zurückkehren kann, unternehmen wir die rechtlichen Schritte, die zur Erlangung des Asyl- oder eines anderen Status’ in der Schweiz notwendig sind. Seit dem 1. Januar 1996 ist der SSI von der Genfer Koordinationsstelle der Amtsvormundschaften offiziell damit beauftragt, die Aufsicht über seine Mündel wahrzunehmen.
  • SCP-Programm Europe
  • Zusammenarbeit mit IDE

 

Programm "Unbegleitete Minderjährige"

Allianz für die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen in der Schweiz