Kindesentführung
Eine solche Handlung kann – wie notwendig und gerechtfertigt sie ihrem Urheber mitunter auch erscheinen mag – schwerwiegende Auswirkungen für das Wohlergehen und die harmonische Entwicklung des Kindes haben. Eine Entführung kann es traumatisieren und den Loyalitätskonflikt, in dem es sich befindet, noch verstärken. Weil damit zudem häufig ein totaler Beziehungsabbruch zwischen dem Kind und dem sorgeberechtigten Elternteil einhergeht, wurde die Kindesentführung als rechtswidrig, ja sogar illegal definiert.
Die Situation stellt sich etwas anders dar, wenn das Kind von der primären Bezugsperson (oft der Mutter) « entführt » worden ist. In diesen Fällen muss mit besonderer Sorgfalt evaluiert werden, wie dem Kindswohl entsprochen werden kann und wie eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden werden kann, die zuallerst dem Kind und seinen Bedürfnissen entspricht.
Unsere Leistungen:
- vorbeugende Information und Beratung (siehe auch Beratung binationaler Paare)
- Lokalisierung des Kindes in der Schweiz oder im Ausland;
- Organisation von Schutzmassnahmen, um die Lage des Kindes abzusichern;
- Erstellung eines Sozialberichts über das Kind sowie die affektiven und materiellen Gegebenheiten in seinem Lebensumfeld;
- Soziale und rechtliche Information und Begleitung des sorgeberechtigten Elternteils;
- Beratung des für die Kindesentführung verantwortlichen Elternteils;
- Transnationale Familienmediation;
- Begleitung (Nachbetreuung) des Kindes und des Elternteils nach der Rückgabe;
- Juristische Auskunftserteilung und Unterstützung im Behördenverfahren;
- Internationale Koordination der Akteure (staatliche Behörden, Anwälte, Sozialdienste, NGOs, Eltern) in den betroffenen Ländern;
- Gutachten und Empfehlungen für Behörden;
- Dokumentation und Publikationen.
siehe Flyer: "Kindesentführung"
Dossiers
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Diese Auffassung wird durch eine Reihe von in der Schweiz geltenden internationalen Rechtstexten bestätigt.
