Beratung zum Ausländergesetz
- Unser diesbezügliches Beratungsangebot richtet sich sowohl an Schweizer wie Nicht-Schweizer, unabhängig davon, ob sie selbst Probleme mit ihrem Rechtsstatus haben oder ob ihre ausländischen Angehörigen bzw. Mitarbeiter mit ausländerrechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind.
Wir beraten zu Fragen im Zusammenhang mit:
- Aufenthaltsgenehmigung (Anträge, Ablehnung, Nichterneuerung, Widerruf);
- Familienzusammenführung (einschliesslich Nachforschungen bezüglich Angehöriger und Möglichkeit zum Aufbau sozialer Beziehungen im Herkunftsland);
- Verfahren zur Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft;
- Asylverfahren;
- Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit;
Unsere Leistungen:
- Individuelle Beratungsgespräche und Auskünfte per Telefon oder E-Mail;
- Eingehende Abklärung der Ausgangssituation der Antragssteller zur Definition der konkreten Interventionsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nach dieser ersten Analyse übernehmen wir die Weiterbearbeitung des Falles oder lehnen ihn ab;
- Anträge auf Familienzusammenführung;
- Anträge auf beschränkte oder unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung;
- Gesuche um Kantonswechsel, Anträge von Asylbewerbern auf Verlängerung der Ausreisefrist;
- Anträge auf Anerkennung als Staatenloser;
- Einschaltung im erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren durch
- Vorbereitung der Betroffenen auf die Anhörung und nötigenfalls Anwesenheit bei der Anhörung zur Unterstützung unserer Klienten;
- Korrespondenz und Kontakte mit den zuständigen Behörden;
- Suche nach Beweismitteln und gegebenenfalls Übersetzung von Dokumenten, die die Angaben unserer Klienten untermauern;
- Einholung von spezifischen Informationen zu den persönlichen/familiären Lebensumständen der Betroffenen (via ISS-Netzwerk, Flüchtlingshochkommissariat, Amnesty International oder andere humanitäre Organisationen).
- Verfassung von Einsprüchen und Wiederaufnahme-/Revisionsanträgen;
- Interventionsgesuche bei Regierungsbehörden oder nichtstaatlichen Organisationen;
- Anträge auf die Suche nach Familienangehörigen im Ausland.
Unsere Interventionen sind streng vertraulich. Für Beratungen (Erstberatungsgespräche) ist ein pauschaler Kostenbeitrag zu leisten. Wird der Fall von uns weiterbehandelt, so erfolgt die Abrechnung im Prinzip nach einem Stundenhonoraransatz (vgl. Tarife).
DIESE DIENSTLEISTUNG WIRD AUSSCHLIESSLICH IN UNSEREM BÜRO IN GENF ANGEBOTEN!
