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Beratung binationaler Paare

Die Erhebungen des Bundesamts für Statistik zeigen auf, dass es sich bei jeder dritten in der Schweiz geschlossenen Ehe um eine binationale Verbindung handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die tatsächliche Zahl binationaler Ehen noch höher, weil im Ausland geschlossene Ehen oder Ehen zwischen Ausländern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit statistisch nicht erfasst werden. Binationale eheliche Verbindungen sind ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor, denn angesichts der Globalisierung und der internationalen Migration wird ihre Zahl noch weiter steigen.

Will ein binationales Paar zusammenleben, so hat es oft eine Reihe von juristischen, sozialen, kulturellen und finanziellen Hindernissen zu überwinden. Zu ihrer Unterstützung und Beratung hat sich der SSI dem Schweizer Netzwerk zur Beratung binationaler Paare angeschlossen, das auch eine eigene Website unterhält: www.binational.ch. Binationale Paare erhalten dort Informationen zu Themen wie Ausländer- und Arbeitsrecht, Kinder, eheliche Konflikte bei binationalen Paaren, usw.

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Beratungsgespräche in unseren Büros;
  • Information und Beratung zu den Eheschliessungsformalitäten, den Rechten und Pflichten der Partner gemäss den Gesetzen ihrer jeweiligen Herkunftsländer sowie eventuellen Unterschieden in Kultur, Religion, Sprache oder Erziehung;
  • Unterstützung des Paares vor der Eheschliessung oder der Aufnahme des gemeinsamen Lebens, damit es diese Entscheidung im vollen Bewusstsein der Sachlage treffen kann und den Mut findet, über alle Themen, die möglicherweise zu Missverständnissen führen können, offen zu sprechen;
  • Abklärung von interkulturell bedingten Beziehungsproblemen und eventuelle Weiterverweisung der Betroffenen an Einrichtungen der Familienmediation, der Eheberatung, Familientherapie, usw.;
  • Bei Trennung oder Scheidung Aufklärung über die entsprechende schweizerische oder ausländische Gesetzgebung unter Berücksichtigung des Wohls eventuell vorhandener Kinder;
  • Vernetzte Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen für binationale oder ausländische Paare in der Schweiz;
  • Rechtliche Vertretung von Ausländern (siehe Ausländerrecht)
  • Betreibung der Website : www.binational.ch (zusammen mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Organisationen)
siehe Flyer "Consultations pour couples binationaux" (auf französisch)